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Allgemeine Geschäftsbedingungen orangeturtle design – Sandra Bauer- Kertscher
Diese AGB basieren auf den Bestimmungen des 'Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)' Allen Aufträgen an orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher liegen diese AGB verbindlich zugrunde. Die Anwendung von Auftrags- und/ oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher und Ihren Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(Präambel)
Der Designer ist freiberuflich schöpferisch tätig. Als Spezialist arbeitet er interdisziplinär mit allen an der Entwicklung von Produkten, Produktsystemen und Graphiken zusammen. Die Erreichung eines optimalen Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen Vertrauens und enger Zusammenarbeit möglich.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer / Beendigung des Vertrages/ Vertragskündigung
Der Designvertrag zwischen dem Auftraggeber und orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher tritt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer in Kraft. Die Dauer des Auftrages wird jeweils gesondert schriftlich vereinbart. Der Designvertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher diesen Grund zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat der Designer diesen Grund zu vertreten, so steht ihm die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.
Leistungen des Designers
Nach Art und Komplexität eines beauftragten Projektes bestehen die Leistungen von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher aus Designberatung, Einrichtungsberatung, Projektanalyse, Projektkonzeption, Projektplanung, Entwurfsskizzen Designstudien, Entwürfen, Farbkonzeptionen, Designmodellen, Ansichts- und Detailzeichnungen, Konstruktionsunterlagen, Stilvorlagen Untersuchungen sowie beratender und vermittelnder Entwicklungs- und Produktionsbegleitung.
Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber erteilt dem Designer alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und stellt gegebenenfalls Muster, Teile, Unterlagen, Zeichnungen sowie andere auftragsrelevante Medien kostenlos frei Büro orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher auf sein Risiko und - soweit nicht anders vereinbart - ohne Sorgfalts-, Aufbewahrungs- und Rückgabeverpflichtung zur Verfügung. Soweit dies nicht möglich ist, werden Gegenstände, Auskünfte, Informationen und Unterlagen nach Absprache durch orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher beschafft. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
Gegenseitige Information
Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffenden Fragen. Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen könnten.
Vertraulichkeit / Geheimhaltung auf Gegenseitigkeit / Datenschutz
Alle Informationen, welche orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Vertragsgegenstand / Vertragsumfang / Vertragsgebiet / Geltungsbereich
Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang ergeben sich aus dem Projektangebot von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher und der Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Designers. Vertragsgebiet sind die Bundesrepublik Deutschland, sowie die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Darüber hinausgehende Vertragsgebiete sind im Einzelfall vertraglich festzulegen.
Änderungen des Vertragsumfanges
Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist darüber eine Vereinbarung herbeizuführen. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 04.3 vorzeitig kündigen.
Projektauftrag
Der Projektauftrag enthält eine vom Auftraggeber vorzugebende Aufgabenstellung, die die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des Projektes beschreibt. Die Mitwirkung von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher an der Formulierung dieser Projektaufgabe ist zweckmäßig. Der Leistungsumfang von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher innerhalb eines Projektes wird durch ein Projektangebot beschrieben. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Designer tritt durch schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und schriftliche Auftragsbestätigung von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher rechtswirksam in Kraft. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfanges, werden diese nach Vereinbarung berücksichtigt. Der zusätzlich entstehende Aufwand von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher wird abgerechnet.
Projektdauer und vorzeitiger Projektabbruch
Der Projektbeginn, die Dauer und der voraussichtliche Abschlusstermin eines Projektes werden von Auftraggeber und Designer in Absprache festgelegt und gehen als Auftragsbestandteile in das Projektangebot und dessen Auftragsbestätigung ein. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Falle werden die durch den Designer bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Projektabbruch durch den Auftraggeber bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet. Die ganze oder teilweise Verwertung bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch durch den Designer erarbeiteter Ideen, Entwürfe und Ergebnisse durch den Auftraggeberbedarf dann einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Designer.
Bearbeitungszeiträume und Termine
Bearbeitungszeiträume und Termine nach dem gemeinsam erstellten Projektplan werden von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder bei Eintreten höherer Gewalt sowie bei Arbeitskämpfen wird der Terminplanung in gegenseitigem Einvernehmen modifiziert.
Nutzungsrechtsübertragung / Abgrenzung der Nutzungsrechte
Das Recht zu Nutzung, Produktion und Vertrieb des von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher gestalteten Auftragsgegenstandes geht mit Vertragserfüllung auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Überganges muss in jedem Falle gesondert schriftlich vereinbart werden. An Varianten des Entwurfes, nicht ausgearbeiteten Skizzen, Modellen und Zeichnungen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Sie dürfen ohne Zustimmung von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden. Eine von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher anzufertigende Designstudie dient der Entwicklung von Lösungsfeldern und Varianten und der anschließenden Auswahl eines Entwurfes zur Realisation. Eine Vereinbarung über die Übertragung von Rechten an in Designstudien enthaltenen Ideen, Lösungen und Entwürfen bedarf eines Auftrages zur Weiterentwicklung oder anderer Vereinbarungen mit orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher.
Designübertragung auf andere Produkte
Das von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher entwickelte Design oder Elemente daraus dürfen auf andere Gegenstände als die in der Aufgabenstellung beschriebenen nur mit Zustimmung des Designers und gegen eine angemessene Honorierung übertragen werden.
Nutzung durch Dritte / Rechtsübertragung auf Dritte
Sollen von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher im Rahmen des Vertrages entworfene Produkte zu irgendeinem Zeitpunkt in der ursprünglichen oder einer abgewandelten Form oder Gestaltung an andere Produzenten oder Vertreiber geliefert oder von solchen unter eigenem Namen gefertigt und / oder vertrieben werden, ist die Zustimmung von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher erforderlich. Eine Honorierung dieser Übertragung muss vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Entwürfe von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher, die nicht zur Realisierung gelangt sind.
Schutzrechtsanspruch und –Anmeldung
Für alle Entwürfe nimmt orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher den Schutz der Gesetze über das Urheberecht (UrhG, den Gewerblichen Rechtsschutz und den geschäftlichen Wettbewerb in Anspruch. Designrelevante Veränderungen an Entwürfen oder an nach Entwürfen von orangeturtle design – Sandra Bauer-Kertscher hergestellten Erzeugnissen müssen dem Designer mitgeteilt werden und bedürfen dessen Zustimmung. Der Auftraggeber ist berechtigt, ein Design nach Vertragserfüllung auf seine Kosten als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster unter Nennung des Designers anzumelden. Die Übertragung patentfähiger Erfinderrechte bedarf besonderer Vereinbarungen.
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